Genießen Sie die Entspannung direkt im Büro.
Verspannungen, die durch langes Sitzen oder einseitige Bewegungen entstehen, können rechtzeitig vermieden werden.
Für 20 Minuten den Stress vergessen und anschließend wieder entspannt, konzentriert und aufnahmebereit sein.
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Steuerfrei sind
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.